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   BPatG, 31.07.2013 - 5 Ni 49/12 (EP)   

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https://dejure.org/2013,25382
BPatG, 31.07.2013 - 5 Ni 49/12 (EP) (https://dejure.org/2013,25382)
BPatG, Entscheidung vom 31.07.2013 - 5 Ni 49/12 (EP) (https://dejure.org/2013,25382)
BPatG, Entscheidung vom 31. Juli 2013 - 5 Ni 49/12 (EP) (https://dejure.org/2013,25382)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • juve.de (Kurzinformation)

    Vestel vernichtet Patent von United Video Properties

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus BPatG, 31.07.2013 - 5 Ni 49/12
    Da aber im vorliegenden Fall der Anspruchswortlaut das unter Schutz gestellte elektronische Fernsehprogramm-Leitsystem, insbesondere die an der Kanalwahl und der Generierung der Kanalwahllisten beteiligten Komponenten in ihrem funktionalen Zusammenwirken in eindeutiger und klarer Weise wiedergibt, ist es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung unzulässig, den allgemein gehaltenen geltenden Patentanspruch 1 einschränkend auszulegen und den Sinngehalt des Patentanspruchs auf die in der Beschreibung enthaltenen Ausführungsformen einzuschränken (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2006 - X ZR 131/02, GRUR 2007, 309 - Schussfädentransport; BGHZ 160, 204, 209 - Bodenseitige Vereinzelungsvorrichtung; BGHZ 172, 88, 97 - Ziehmaschinenzugeinheit).
  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

    Auszug aus BPatG, 31.07.2013 - 5 Ni 49/12
    So ist aus der Funktion der einzelnen Merkmale im Kontext des Patentanspruchs abzuleiten, welches technische Problem diese Merkmale für sich und in ihrer Gesamtheit tatsächlich lösen (BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08 -, Gelenkanordnung, Rn. 27).
  • BGH, 12.12.2006 - X ZR 131/02

    Schussfädentransport

    Auszug aus BPatG, 31.07.2013 - 5 Ni 49/12
    Da aber im vorliegenden Fall der Anspruchswortlaut das unter Schutz gestellte elektronische Fernsehprogramm-Leitsystem, insbesondere die an der Kanalwahl und der Generierung der Kanalwahllisten beteiligten Komponenten in ihrem funktionalen Zusammenwirken in eindeutiger und klarer Weise wiedergibt, ist es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung unzulässig, den allgemein gehaltenen geltenden Patentanspruch 1 einschränkend auszulegen und den Sinngehalt des Patentanspruchs auf die in der Beschreibung enthaltenen Ausführungsformen einzuschränken (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2006 - X ZR 131/02, GRUR 2007, 309 - Schussfädentransport; BGHZ 160, 204, 209 - Bodenseitige Vereinzelungsvorrichtung; BGHZ 172, 88, 97 - Ziehmaschinenzugeinheit).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

    Auszug aus BPatG, 31.07.2013 - 5 Ni 49/12
    Da aber im vorliegenden Fall der Anspruchswortlaut das unter Schutz gestellte elektronische Fernsehprogramm-Leitsystem, insbesondere die an der Kanalwahl und der Generierung der Kanalwahllisten beteiligten Komponenten in ihrem funktionalen Zusammenwirken in eindeutiger und klarer Weise wiedergibt, ist es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung unzulässig, den allgemein gehaltenen geltenden Patentanspruch 1 einschränkend auszulegen und den Sinngehalt des Patentanspruchs auf die in der Beschreibung enthaltenen Ausführungsformen einzuschränken (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2006 - X ZR 131/02, GRUR 2007, 309 - Schussfädentransport; BGHZ 160, 204, 209 - Bodenseitige Vereinzelungsvorrichtung; BGHZ 172, 88, 97 - Ziehmaschinenzugeinheit).
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